Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der F & A GmbH für die Erbringung von Renovations-, Innenausbau- und Designleistungen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Offerten und Leistungen zwischen der F & A GmbH, Zufikerstrasse 7, 5620, Bremgarten (nachfolgend «F&A» oder «Auftragnehmerin»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»).
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit F&A diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags unter der Telefonnummer 079 675 08 80 sowie per E-Mail unter info@fa-gmbh.ch.
2. Offerte und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig und freibleibend.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder F&A einen Auftrag schriftlich bestätigt.
2.3 Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der schriftlichen Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Massgebend ist die darin enthaltene Leistungsbeschreibung.
3.2 Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die während der Ausführung vom Kunden gewünscht werden, gelten als Zusatzauftrag und werden separat verrechnet.
3.3 F&A ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Subunternehmer beizuziehen.
4. Preise und Zusatzleistungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich ausgewiesen.
4.2 Pauschalpreise gelten nur für den in der Offerte umschriebenen Leistungsumfang. Regiearbeiten werden nach effektivem Aufwand zu den vereinbarten Stunden- und Materialansätzen verrechnet.
4.3 Unvorhersehbare Mehraufwände (z. B. verdeckte Mängel an der Bausubstanz) werden dem Kunden vor Ausführung mitgeteilt und nach Aufwand verrechnet.
5. Termine und Ausführung
5.1 Vereinbarte Termine gelten als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
5.2 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Witterung oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern sich die Termine angemessen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt sicher, dass die Arbeiten ungehindert ausgeführt werden können, und gewährt rechtzeitig Zutritt zu den Räumlichkeiten sowie Zugang zu Strom und Wasser.
6.2 Der Kunde ist für das Einholen allfällig erforderlicher Bewilligungen sowie für die Zustimmung von Eigentümerschaft oder Verwaltung verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7. Abnahme
7.1 Nach Fertigstellung erfolgt die gemeinsame Abnahme der Arbeiten. Festgestellte Mängel werden protokolliert und innert angemessener Frist behoben.
7.2 Nimmt der Kunde das Werk in Gebrauch, gilt es als abgenommen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
8.2 Bei grösseren Aufträgen ist F&A berechtigt, Akontozahlungen bzw. Teilrechnungen nach Baufortschritt zu stellen.
8.3 Bei Zahlungsverzug ist F&A berechtigt, einen Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
9. Gewährleistung und Mängelrüge
9.1 F&A erbringt ihre Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Bautechnik.
9.2 Offensichtliche Mängel sind unmittelbar nach Abnahme, versteckte Mängel sofort nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
9.3 Im Rahmen der Gewährleistung behebt F&A berechtigte Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (Werkvertrag, Art. 363 ff. OR), soweit nichts anderes vereinbart ist.
10. Haftung
10.1 F&A haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
10.2 Für Schäden, die durch beigezogene Hilfspersonen verursacht werden, haftet F&A nur im Rahmen von Ziffer 10.1.
11. Annullierung und Rücktritt
11.1 Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Auftrag zurück, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, bestellten Materialien sowie ein angemessener Ersatz für entgangenen Gewinn zu vergüten (Art. 377 OR).
11.2 Vereinbarte Termine können bis spätestens 3 Arbeitstage vor Ausführung kostenlos verschoben werden.
12. Datenschutz
Für die Bearbeitung personenbezogener Daten gilt unsere Datenschutzerklärung.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
13.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Bremgarten, Kanton Aargau, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
Stand: Oktober 2026